Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für alle von einem Kunden (im Folgenden "Kunde" oder "Mieter") über die Online-Website unter der Internetdomain www.kikaleinerstorage.at (im Folgenden "Website") bezogenen Leistungen so-wie für die Nutzung von „Mein Konto“.

Allfällige Abänderungen der AGB gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Abweichende Vertragsbedingungen werden von Leiner & kika Möbelhandels GmbH (im Folgenden "Vermieter") nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
  • 1. REGISTRIERUNG EINES NUTZERKONTOS

    Voraussetzung für einen Vertragsabschluss mit dem Vermieter ist die Registrierung auf der Website des Vermieters. Der Kunde versichert, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten richtig sind und keine Daten von Dritten verwendet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, seine angegebenen Daten unverzüglich zu aktualisieren, sollten sich Änderungen bei ihm erge-ben. Sobald die Registrierung erfolgreich abgeschlossen wurde, hat der Kunde ein Nutzerkonto und kann sich mit seinen Zugangsdaten (E-Mail und Passwort) anmelden und hat einen Überblick über die in Anspruch genommenen Vertragsleistungen.

    Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar und die Zugangsdaten dürfen vom registrierten Kunden an keinen Dritten weitergegeben werden. Aus diesem Grund sind Kunden auch verpflichtet, Zu-gangsdaten vor unbefugtem Gebrauch zu schützen. Sollte es einen Verdacht geben, dass ein missbräuchlicher Zugriff bezüglich eines Nutzerkontos vorliegt, ist dieses Mitglied verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich per E-Mail zu melden. Sollte der Kunde für die missbräuchliche Verwendung seines Nutzerkontos verantwortlich sein (z.B. durch sorglose Aufbewahrung oder Weitergabe seiner Zugangsdaten), haftet er in vollem Umfang für den entstandenen Schaden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein Nutzerkonto ohne Angaben von Gründen jederzeit zu sperren und auch zu löschen. Der Kunde wird hierüber zeitnah informiert.
  • 2. VERTRAGSABSCHLUSS

    Die Darstellung von Mietobjekten auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage oder Buchung eines Mietobjekts (im Folgenden "Abteil") zu Verwahrungszwecken dar.

    Der Kunde schließt erst mit dem erfolgreichen Durchlaufen des auf der Website vorgesehenen Bestellprozederes ein für ihn verbindliches Angebot an den Vermieter ab. Das Bestellprozedere stellt sich wie folgt dar:
    • a) Bestätigung durch Anklicken des Buttons >>Weiter zur Zahlung<<
    • b) Eingabe von Adresse, Zahlungsinformationen und Auswahl der gewünschte Zahlungsart
    • c) nach Anklicken des Buttons >>jetzt Zahlen<< gibt es eine letzte Möglichkeit zur Überprüfung und Berichtigung der eingegebenen Daten
    • d) verbindliches Absenden eines Anbots zum Abschluss eines Mietvertrages durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bzw. „Jetzt kaufen“
    • e) Die Buchungsbestätigung und die Erstrechnung werden per E-Mail unmittelbar nach Buchung an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt, wodurch der Vermie-ter das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages schlüssig annimmt.
    Der Mietvertrag wird zur Vermeidung von Gebühren nach dem Gebührengesetz vom Vermieter nicht unterfertigt. Der Mietvertrag kommt schlüssig durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung an den Mieter zustande. Sollte dennoch eine Gebührenschuld nach dem Gebührengesetz (§ 33 TP 5 GebG) entstehen, hat der Mieter diese Gebühr zu tragen.
  • 3. WIDERRUFSRECHT
    Verbrauchern im Sinne des KSchG steht das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufs-recht zu:

    Der Verbraucher hat das Recht, einen mit uns abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Vertragsabschluss.

    Die Beweislast für die rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts trifft den Verbraucher und empfehlen wir daher, den Widerruf in schriftlicher Form zu erklären. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (Leiner & kika Möbelhandels GmbH, Porschestr. 7, A-3100 St. Pölten, storage@kikaleiner.at, Telefon: +43 5 8077200890 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder einem mit der Post versandten Brief) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür untenstehendes Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Aus-übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

    Folgen des Widerrufs
    Widerruft der Verbraucher den Vertrag, haben wir alle Zahlungen, die wir vom Verbraucher erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden ihm wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:

    Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 Abs. 1 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleis-tung sodann vollständig erbracht wurde.

    Muster-Widerrufsformular
    Wenn der Verbraucher den Vertrag widerrufen will, so kann er dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.
    • - An Leiner & kika Möbelhandels GmbH., Porschestr. 7, A-3100 St. Pölten, storage@kikalei-ner.at, Telefon: +43 5 8077200890
    • - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Storage-Mietvertrag über das Abteil (*)
    • - Bestellt am (*)
    • - Name des/der Verbraucher(s)
    • - Anschrift des/der Verbraucher(s)
    • - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    • - Datum (*) Unzutreffendes streichen.
  • 4. VERTRAGSGEGENSTAND
    • 4.1. In Übereinstimmung mit den nachstehenden Vertragsbedingungen hat der Kunde das Recht, das Objekt ausschließlich zu Verwahrungszwecken zu nutzen. Dieses Recht be-steht erst ab Ablauf der Widerrufsfrist bzw. ab Unterzeichnung eines wirksamen Widerrufsverzichts im Rahmen der Chipübergabe bis zur Beendigung des Vertragsverhält-nisses.
    • 4.2. Die Chipübergabe ist nur innerhalb der Öffnungszeiten des Einrichtungshauses am Standort des ausgewählten Abteils möglich. Die Übergabe erfolgt ausschließlich an den registrierten Kontobenutzer oder an einen von ihm bevollmächtigten Dritten unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht. Zum Identitätsnachweis ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig, wobei die Ausweisnummer und Art des Dokumen-tes erhoben werden.
  • 5. NUTZUNG DES MIETGEGENSTANDES

    • 5.1. Der Vermieter ermöglicht dem Mieter die entsprechende Einlagerung in seinem zugewiesenen Abteil.
    • 5.2. Der Mietgegenstand ist vom Mieter pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln.
    • 5.3. Der Kunde versichert, dass er Eigentümer bzw. rechtmäßiger Besitzer von sämtlichen in seinem Abteil verwahrten Gegenstände ist und diese Gegenstände nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Schutzrechte Dritter verstoßen.
    • 5.4. Insbesondere die Einlagerung folgender Güter ist verboten:
      • – Lebensmittel und sonstige Güter, die dem schnellen Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;
      • – Lebende Pflanzen oder Tiere; Pilze oder Pilzkulturen;
      • – feuer- oder explosionsgefährliche oder strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende oder übelriechende Güter wie beispielsweise Benzin, Feuerwerkskörper, Sprengstoff, etc.;
      • – gesetzlich verbotene Güter oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände;
      • – Bargeld und Wertsachen (zB Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten);
      • – Güter, die den Wert der bezogenen Versicherungsdeckung (vgl. Mindestversiche-rungssumme gemäß Punkt Punkt 8.1) oder die maximale Bodenbelastung von 500 kg/m² überschreiten. Um höherwertige, über die Mindestversicherungsdeckung hinausgehende, Warenwerte einlagern zu können, ist eine vorhergehende, schriftliche Genehmigung des Vermieters einzuholen.
      • – unter Druck stehende Behälter, Gase; Waffen, Munition, Sprengstoffe; radioaktive Stoffe, biologische/chemische Stoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige poten-ziell gefährliche Materialien/Stoffe;
      • – wassergefährdende Stoffe im Sinne der geltenden Umweltschutzbestimmungen; alle Gegenstände die Rauch und/oder Geruch absondern; Materialien/Stoffe, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten;
      • – mehr als 8 Stück Autoreifen pro Abteil;
      • – jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände;
      • – Kleidung (vor allem aus tierischen Produkten gefertigte Kleidung), außer sie sind sicher(luftdicht) verpackt; die Verwahrung von neuer, nicht getragener, verpackter Kleidung ist nur in Rücksprache mit dem Verwahrer gestattet;
    • 5.5. Entsteht dem Vermieter oder Dritten durch einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGBs ein Schaden, wird der Mieter den Vermieter vollkommen schad- und klaglos halten.
    • 5.6. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Lagerung von Waren/Gegenständen nicht höher als bis zur Oberkante des Lagerabteils erfolgt.
    • 5.7. Kommt der Mieter den Verpflichtungen dieses Punktes nicht nach, kann der Vermieter – insbesondere zur Vermeidung einer Gefährdung der Sicherheit von Personen oder der Substanz des Mietgegenstands - nach vergeblicher Aufforderung und angemesse-ner Fristsetzung die Durchführung der erforderlichen Arbeiten jederzeit auch im Mietgegenstand auf Kosten des Mieters vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
    • 5.8. Wird die Behebung von Schäden erforderlich, so ist der Mieter bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, dies dem Vermieter ohne Verzug schriftlich mitzuteilen.
    • 5.9. Der Mieter hat dem Vermieter bzw von diesem beauftragte Personen aus wichtigem Grund und (außer bei Gefahr in Verzug) nach zeitgerechter Vorankündigung das Betreten des Mietgegenstands zu gestatten. Dabei sind die berechtigten Interessen des Mie-ters angemessen zu berücksichtigen.
    • 5.10. Bei Verlust des Zugangschips hat der Mieter den Vermieter umgehend schriftlich darüber zu informieren. Für die Ausstellung eines Ersatz-Zugangschips wird eine Gebühr in Höhe von EUR 10,00 fällig.
    • 5.11. Es ist keinesfalls gestattet, Gegenstände außerhalb des gemieteten Abteils zu lagern bzw. einlagern zu lassen. Der Vermieter übernimmt für außerhalb des Lagerraums abgestellte Gegenstände keinerlei Haftung. Gegenstände, die keinem Mieter zuordenbar sind, werden sofort entsorgt.
  • 6. VERÄNDERUNGEN AM MIETGEGENSTAND
    • 6.1. Vom Mieter gewünschte Veränderungen bzw Verbesserungen des Mietgegenstands bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
    • 6.2. Der Mieter hat die vorübergehende Benützung und Veränderung des Mietgegenstands zu gestatten, wenn und soweit ein solcher Eingriff zur Durchführung von behördlich vorgeschriebenen Arbeiten oder zur Behebung ernster Schäden des Gebäudes erforderlich oder zweckmäßig und dies bei billiger Abwägung aller Interessen auch zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist dann anzunehmen, wenn die Beseitigungsmaßnahme oder die Veränderung keine wesentliche oder dauernde Beeinträchtigung des Mietrechts zur Folge hat.
    • 6.3. Für den Zeitraum der Arbeiten darf er – soweit notwendig - auf ein alternatives Abteil in vergleichbarer Größe verwiesen werden.
  • 7. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
    • 7.1. Der Kunde hat bei der Übernahme das Abteil zu kontrollieren. Etwaige Schäden und/oder Verunreinigungen hat er dem Vermieter unverzüglich zu melden. Geschieht dies nicht, so darf der Vermieter davon ausgehen, dass das Abteil in einem unbeschädigten und sauberen Zustand übernommen wurde.
    • 7.2. Kunden haben ab Übernahme des Zugangschips während der allgemeinen Öffnungszeiten, welche grundsätzlich von Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis 24:00 gelten, Zutritt zum Lagergebäude und zu ihrem jeweiligen Abteil. Die Öffnungszeiten werden online bei jedem Standort bekannt gegeben und können je Standort variieren. Der Vermieter behält sich vor, zusätzlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten auch zeitlich begrenzte besondere Öffnungszeiten festzusetzen oder die allgemeinen Öffnungszeiten aus triftigen Gründen einzuschränken. Der Kunde wird zwei Wochen vor Inkrafttreten davon in Kenntnis gesetzt.
    • 7.3. Der Vermieter haftet nicht, sofern aufgrund technischer Störung oder höherer Gewalt der Zutritt zum Abteil nicht möglich ist. Etwaige Schadenersatz-, Minderungs- oder an-dere Ansprüche gegen den Vermieter können in diesem Fall nicht geltend gemacht wer-den.
    • 7.4. Die Haftung des Vermieters besteht nur im Umfang der nachgewiesenen Versicherungsdeckung und nur insofern der Mieter die Bedingungen dieser AGB erfüllt.
    • 7.5. Der Mieter ist verpflichtet, sein Abteil diebstahlgeschützt zu verschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ein nicht verschlossenes Abteil zu verschließen oder sonstige Vorkehrungen zu treffen. Das vom Vermieter zu Vertragsbeginn allenfalls bereitgestellte Vorhängeschloss ist kein Sicherheitsschloss und muss vom Mieter umgehend getauscht werden.
  • 8. VERSICHERUNG
    • 8.1. Der Mieter ist verpflichtet für das von ihm gemietete Abteil, eine All-Risk-Versicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens EUR 4.000,00 abzuschließen, wobei eine solche Versicherung bereits im Mietpreis inkludiert ist. Im Schadensfall ist ein Selbstbehalt von € 700,- vom Mieter zu bezahlen.
    • 8.2. Um den Versicherungsschutz gemäß Punkt 8.1 zu gewährleisten müssen Waren min-destens 12 cm über dem Fußbodenniveau (Standardhöhe einer handelsüblichen Pa-lette) gelagert werden.
    • 8.3. Der Kunde kann eine höhere Versicherungsdeckung abschließen. Eine externe Versicherung ist dem Vermieter schriftlich mitzuteilen und eine Bestätigung über diese Deckung schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu übersenden. Eine zusätzliche Versicherungsdeckung des Mieters führt nicht zu einer Reduktion des Mietpreises. Dem Vermieter steht es frei, auf Antrag des Mieters eine Erhöhung des erlaubten Lagerwerts, zB bei höherer Schadendeckung, zu gewähren.
  • 9. UNTERVERMIETUNG / MIETBEDINGUNGEN
    • 9.1. Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben.
    • 9.2. Nur der Kunde oder eine schriftlich von ihm bevollmächtigte oder von ihm begleitete Person ist ermächtigt, das Lagergelände zu betreten. Die Bevollmächtigung ist dem Verwahrer vorab per E-Mail oder Brief zu übermitteln. Der Kunde haftet dafür, dass jede bevollmächtigte Person die Bedingungen der AGB einhält und kann eine derartige Bevollmächtigung jederzeit schriftlich widerrufen.
  • 10. VERTRAGSDAUER
    • 10.1. Das Mietverhältnis beginnt sofort mit der schlüssigen Annahme des Anbots durch den Vermieter und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    • 10.2. Das Mietverhältnis kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter unter Einhaltung einer 2-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende jedes Vertragsmonats gekündigt werden. Ein Vertragsmonat beginnt am Tag der schlüssigen Annahme des Vertrages durch den Vermieter und läuft bis einen Tag vor dem Tag des folgenden Monats, welcher dem zahlenmäßigen Tag des Vertragsabschlusses entspricht. Wenn dieser Tag im Folgemonat fehlt, dann ist der Monatsletzte des Folgemonats der letzte Tag des Vertragsmonats. Beispiel: Der Vertrag wird am 25.4.2024 abgeschlossen. Das Vertragsmonat läuft daher immer vom 25. eines Monats bis inkl. dem 24. des Folgemonats. Damit die Kündigung noch im laufenden Vertragsmonat wirksam erklärt werden kann, müsste sie bis 11.4.2024 erklärt werden. Auf der Website kann der Kunde den nächstmöglichen Kündigungstermin jederzeit einsehen.
    • 10.3. Die Möglichkeit zur außerordentlichen und sofortigen Vertragsauflösung durch beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund gemäß §§ 1117, 1118 ABGB bleibt unberührt. Wichtige Kündigungsgründe liegen (unbeschadet der gesetzlichen Kündigungsgründe gemäß § 1118 ABGB) insbesondere dann vor, wenn
      • 10.3.1. der Mieter mit der Bezahlung seiner Miete oder sonstigen Zahlungen aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB trotz schriftlicher Mahnung und Gewährung einer Nachfrist von 7 Kalendertagen im Rückstand ist;
      • 10.3.2. der Mieter trotz schriftlicher Mahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen einen vertragswidrigen Gebrauch des Mietgegenstandes fortsetzt, insbesondere, wenn er den Mietgegenstand (oder Teile hiervon) durch unangemessenen Gebrauch oder Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder ihn zu einem anderen als den vereinbarten Zweck verwendet;
      • 10.3.3. der Mieter trotz schriftlicher Mahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen behördliche oder versicherungsvertragliche Auflagen oder gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Mietgegenstan-des nicht erfüllt, obwohl er dazu gemäß den Bestimmungen dieser AGB verpflich-tet ist;
      • 10.3.4. der Mieter eigenmächtige bauliche Veränderungen, die der Zustimmung des Vermieters bedurft hätten, aber ohne eine solche vorgenommen wurden, trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht entfernt;
      • 10.3.5. der Mieter trotz schriftlicher Mahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags nicht einhält;
      • 10.3.6. der Vermieter zu Zahlungen herangezogen wird, die vertragsgemäß vom Mieter zu erbringen wären, und der Mieter dem Vermieter solche Zahlungen auf deren schriftliche Aufforderung hin trotz schriftlicher Mahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 7 Kalendertagen nicht ersetzt; und
      • 10.3.7. dritten Personen ohne erforderliche Zustimmung des Vermieters die faktische Benützung des Mietgegenstandes ganz oder teilweise überlassen wird bzw Rechte am Mietgegenstand eingeräumt werden (siehe Punkt 9 dieser AGB).
    • 10.4. Der Mieter kann das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aus den in § 1117 ABGB angeführten Gründen, die mindestens über drei Monate hinweg durchgehend vorlie-gen müssen, auflösen.
    • 10.5. Im Falle einer Auflösung des Mietverhältnisses mit sofortiger Wirkung, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich der Mieter, den Mietgegenstand umgehend zu räumen. Ein allfälliger Ersatz des bereits geleisteten Entgeltes für das laufende Monat steht nicht zu.
    • 10.6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen zustehenden Auflösungsgründe ohne unnötigen Aufschub geltend zu machen, widrigenfalls sämtliche diesbezüglichen Rechte als erloschen gelten.
    • 10.7. Die Kündigung durch den Kunden hat grundsätzlich direkt über das Online Kundenkonto zu erfolgen. Ansonsten sind die zur Kündigung erforderlichen Informationen schriftlich per Einschreiben an den Vermieter zu übermitteln, wobei das Risiko für das fristgerechte Einlangen der Mieter zu tragen hat
  • 11. BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
    • 11.1. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand geräumt und besenrein und im Übrigen in ordentlichem Zustand (insbesondere unter Berücksichtigung der vereinbarten Pflichten) zu übergeben. Eine gewöhnliche Abnutzung des Mietgegenstandes geht zulasten des Vermieters.
    • 11.2. Der bereitgestellte Zugangschip wird nach Beendigung des Mietvertrages automatisch deaktiviert. Eine Rückgabe an den Vermieter ist nicht erforderlich.
    • 11.3. Der Mieter hat aufgrund der Belassung oder, sofern dies aufgrund der Bestimmungen dieser AGB notwendig ist, der Entfernung von Einrichtungen oder von Um-, Zu- oder Einbauten keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, aus welchem Rechtsgrund auch immer.
    • 11.4. Der Mieter wird dem Vermieter gegenüber bei Verletzung der Rückgabepflichten schadenersatzpflichtig.
    • 11.5. Für den Fall, dass sich das gemietete Abteil bei Rückgabe nicht in einem ordnungsgemäßen sauberen und unbeschädigten Zustand befindet, wird der Vermieter den Mieter zur sofortigen Behebung bzw. Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auffordern. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht ohne unnötigen Aufschub nach, wird der Vermieter das Abteil auf Kosten des Mieters reinigen bzw. reparieren lassen und dem Mieter die diesbezüglichen Kosten in Rechnung zu stellen oder vom Mieter Schadenersatz fordern. Für die Reinigung des Abteils wird – je nach Grad der Verschmutzung – eine Reini-gungspauschale zwischen € 200,00 bis € 500,00 verrechnet. Der Vermieter behält sich vor darüberhinausgehende Schäden beim Mieter geltend zu machen.
    • 11.6. Werden vom Mieter bei Vertragsende Gegenstände in seinem Abteil zurückgelassen, so ist der Vermieter berechtigt, entweder weiterhin das zuvor vereinbarte monatliche Entgelt als Benützungsentgelt zu verrechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Mieters an einen anderen, vom Vermieter gewählten Ort zu verbringen und ein angemessenes Entgelt für die erbrachte Verbringungs- und Verwahrungsleistung zu fordern und/oder nach fruchtlosem letztmaligen Setzen einer Abholfrist von 4 Wochen („Finale Mahnung“) die Gegenstände zu verkaufen bzw. zu verstei-gern. Handelt es sich bei den zurückgelassenen Gegenständen um offenkundig wertlose Gegenstände bzw. um Unrat oder Müll ist der Vermieter berechtigt, nach einer angemessenen Frist von 2 Wochen ab letztmaliger Aufforderung an den Mieter, die Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
    • 11.7. In jedem Fall hat der Vermieter wenn er das Abteil nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zurückgibt das monatliche Entgelt als Benützungsentgelt so-lange zu bezahlen, bis sich das Abteil wieder in einem Zustand befindet, der eine Weitervermietung möglich macht.
  • 12. ZINSEN UND KOSTEN
    • 12.1. Im Verzugsfall kann der Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe in Rechnung stellen. Zusätzlich werden im Falle eines Verzugs eine Mahngebühr sowie zusätzliche Kosten (z.B. Druck- und Portogebühren) erhoben, wenn eine Zahlung mehr als 7 Kalen-dertage fällig ist. Die Mahngebühr beträgt € 4,00 für die erste Mahnung und € 8,00 für jede weitere Mahnung. Darüber hinaus hat der Kunde die anfallenden Eintreibungskosten, z.B. Inkassobüro- sowie Anwalts- oder Gerichtskosten zu tragen.
  • 13. ENTGELT UND WERTSICHERUNGSKLAUSEL
    • 13.1. Die Höhe des monatlich zu zahlenden Entgelts wird dem Mieter im Buchungsprozedere bei der Auswahl des Abteils angezeigt und wird dem Mieter nach Abschluss des Buchungsvorganges in der vom Vermieter übermittelten Buchungsbestätigung erneut mitgeteilt. In diesem Entgelt enthalten ist die Versicherungsprämie für die Versiche-rung gemäß Punkt 8.1 dieser AGB.
    • 13.2. Das Entgelt ist monatlich im Voraus mit einem 5-tägigen Respiro zur Zahlung fällig. Die Abrechnungsperiode beträgt einen Monat.
    • 13.3. Die aktuell verfügbaren Zahlungsarten sind PayPal, Kreditkarte, Google Pay und Apple Pay. Die Änderung der angebotenen Zahlungsart obliegt dem Vermieter, wobei dem Mieter eine solche Änderung unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist zur Kenntnis ge-bracht wird. Auf diese Art dürfen alle dem Kunden in Rechnung gestellten Entgelte und Gebühren bis zum schriftlichen Widerruf (per E-Mail oder Brief) durch den Kunden eingezogen werden. Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist das Da-tum der Gutschrift auf dem genannten Konto des Vermieters maßgebend.
    • 13.4. Das vereinbarte Entgelt sowie sonstige vereinbarte Entgeltbestandteile sind auf Basis des von der Statistik Österreich, Bundesanstalt Statistik Austria, verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 wertgesichert. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberech-nung ist die für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Übermittlung der Buchungsbe-stätigung) jeweils aktuell verlautbarte Indexzahl.
    • 13.5. Die Erhöhung/Reduktion des Mietzinses erfolgt im Verhältnis der Veränderung des Index. Wird der Verbraucherpreisindex amtlich nicht mehr verlautbart oder berechnet, so ist eine allfällige Wertänderung anhand der anstelle des Verbraucherpreis-index tretenden Indices zu berechnen.
    • 13.6. Der Vermieter kann die Wertsicherungsanpassung jedes Monat vornehmen. Eine Mitteilung über eine erfolgte Anpassung muss beim Kunden mindestens 2 Wochen im Vorhinein, mit Bekanntgabe des Zeitpunktes der Entgelterhöhung via Brief oder E-Mail ein-gegangen sein.
    • 13.7. Der Vermieter ist berechtigt, Mietzinsänderungen bzw. die Erhöhungsbeträge auch rückwirkend, längstens jedoch für die letzten drei Jahre ab Einforderung, in Rechnung zu stellen. Durch die Entgegennahme des Mietzinses oder eine Vorschreibung ohne Er-höhungsbetrag verzichtet der Vermieter nicht auf die sich aus der Wertsicherung erge-benden Erhöhungsbeträge.
  • 14. SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirt-schaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesen AGB.
  • 15. DATENSCHUTZ
    Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters. Alle zum Datenschutz geltenden Bestimmungen finden Sie gesondert auf der Datenschutzseite www.kikaleinerstorage.at.
  • 16. GESCHÄFTSKUNDEN
    Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind und im Bestellprozedere ihre Berechtigung zum Verbringen, dass die angemieteten Flächen/Abteile ausschließlich zu Zwecken verwen-det werden, die zum (vollständigen) Vorsteuerabzug berechtigen. Der Mieter ist verpflichtet, jede für die Vermietung relevante Änderungen seiner umsatzsteuerlichen Verhältnisse unverzüglich dem Vermieter bekannt zu geben. Er hat den Vermieter für falsche oder verspätete Angaben vollkommen schad- und klaglos zu halten.
  • 17. PARKGARAGE
    In der gesamten Parkgarage inkl. der Zu- und Ausfahrten gilt die StVO sowie die ausgehängte Hausordnung. Die maximale Einfahrtshöhe beträgt 2,2 Meter. Der Zugang außerhalb der Geschäftszeiten der kikaLeiner-Filiale ist über den Zugangschip möglich. Details hierzu fin-den sich im Zufahrtplan, der gemeinsam mit der Buchungsbestätigung übermittelt wird. Der Aufenthalt in der Parkgarage ist nur für die Dauer des Aufenthaltes im gebuchten Abteil sowie Ein- und Auslagervorgänge gestattet. Eine darüberhinausgehende Verwendung der Parkgarage ist verboten.
  • 18. HAUSORDNUNG
    In der gesamten Anlage, in welcher sich das gebuchte Abteil befindet, gilt die jeweils ausgehängte Hausordnung. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung, insbesondere zur Einhaltung des strikten Rauchverbots in allen Teilen der Lageranlage und im gesamten Gebäude sowie zur Befolgung der Anweisungen des Personals des Vermieters.
  • 19. VIDEOÜBERWACHUNG
    Der Mieter stimmt der Videoüberwachung der Lageranlage und der damit einhergehenden Verarbeitung seiner Daten zu. Der Vermieter ist jedoch weder verpflichtet, eine Überwa-chungsanlage zu installieren, noch eine Überwachungsanlage zu betreiben. Aus einer Funk-tionsstörung einer etwaig installierten Überwachungsanlage kann der Mieter keine Ansprüche gegen den Vermieter ableiten.
  • 20. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
    • 20.1. Diese AGB und alle Urkunden, auf die in diesen AGBs Bezug genommen wird, enthalten abschließend alle Vereinbarungen, die sich auf die gegenständliche Vermietung des Mietgegenstands beziehen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Allfällige frühere in diesem Zusammenhang getroffene Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, mögen diese schriftlich oder mündlich zustande gekommen sein, treten hiermit außer Kraft.
    • 20.2. Es gelten nur die in diesen AGBs festgelegten Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • 20.3. Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung der AGBs unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und den Regelungen des UN-Kaufrechts.
    • 20.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB u.a. aufgrund von Änderungen von Gesetzen, Rechtsprechung oder wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Eine Ände-rung der AGB muss den Kunden 1 Monat vorher schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitgeteilt werden. Sollte der Kunde dieser Änderung binnen 1 Monat nicht schriftlich (per E-Mail oder Brief) widersprechen, gelten die neuen AGB als anerkannt.
    • 20.5. Soweit in diesen AGB keine geschlechtsneutrale Formulierung verwendet wird, wird festgehalten, dass sich die gewählte Formulierung auf alle Geschlechter bezieht.
    • 20.6. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung sowie eine allfällige Hausordnung. Allen Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
    • 20.7. Als Gerichtsstand wird Wien, Österreich festgelegt (sofern für Verbraucher nicht per Gesetz zwingend anders vorgegeben)
Stand: 15.4.2024